Wie wähle ich richtig?

Keine Angst – wir möchten Ihnen hier nicht vorschreiben, wen Sie wählen sollen. Auch wenn uns Ihre Stimme für die IMB natürlich besonders freut. Aber: die Kommunalwahl in Baden-Württemberg ist sehr kompliziert. Daher passieren leider oft kleine Fehler. Fehler, die zur Ungültigkeit Ihrer Stimme führen! Daher möchten wir hier noch einmal kurz und knapp darauf hinweisen, wie man das verhindern kann.

Wer darf wählen?

Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Großrinderfeld darf wählen, ausserdem alle Bürger aus EU-Mitgliedstaaten. Wichtig: auch Jugendliche ab 16 dürfen wählen!

Wahl des Gemeinderats

Bei der Gemeineratswahl müssen Sie 3 Punkte beachten:

  1. Sie dürfen in Großrinderfeld und Gerchsheim jeweils insgesamt maximal 6 Kandidaten Stimmen geben. In Schönfeld 3 Kandidaten und in Ilmspan 2 Kandidaten.
    ACHTUNG! Dies gilt auch, wenn Sie Kandidaten aus verschiedenen Listen Stimmen geben.
  2. Sie haben maximal 17 Stimmen. Wenn Sie mehr Stimmen vergeben, ist der gesamte Stimmzettel ungültig. Wenn Sie weniger Stimmen vergeben, dann verschenken Sie Stimmen.
  3. Sie können jedem Kandidaten 0, 1, 2 oder 3 Stimmen geben.

Wahl des Ortschaftsrat

Bei den Ortschaftsratswahlen in Gerchsheim und Großrinderfeld haben Sie jeweils 6 Stimmen, Sie dürfen auch 6 Kandidaten Stimmen geben. In Schönfeld haben sie 4 Stimmen und dürfen 4 Kandidaten Stimmen geben.

Für diese drei Ortschaftsratswahlen gilt, dass Sie den jeweiligen Kandidaten 0, 1, 2 oder  3 Stimmen geben können. Für die Ortschaftratswahl in Ilmspan gilt etwas anderes. Wir verweisen diesbezüglich auf die Wahlunterlagen.

Achtung: Bitte Gesamtstimmenanzahl beachten.

Detaillierte Informationen zur Wahl gibt es auch beim Land.